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BEG-Förderung 2026: Was bleibt, was sich ändert

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Dennis Anthofer
BEG BAFA KfW iSFP Förderung

Die Förderlandschaft für energetische Sanierungen wird jedes Jahr neu sortiert. Wer 2026 saniert oder die Heizung tauscht, sollte verstehen, welche Programme nebeneinander stehen, welche sich ausschließen und in welcher Reihenfolge man Anträge stellen muss – sonst sind schnell mehrere tausend Euro Förderung verloren.

Die drei Säulen der BEG-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gliedert sich auch 2026 in drei Programme:

  1. BEG EM (Einzelmaßnahmen) – BAFA, für Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik außer Heizung
  2. BEG EM (Heizungstausch) – KfW, ausschließlich für die Heizungserneuerung
  3. BEG WG (Wohngebäude-Kredit/Zuschuss) – KfW, für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau

Die Trennung zwischen BAFA und KfW beim Heizungstausch ist seit 2024 fix – und sie bringt es mit sich, dass Sie für eine umfassende Sanierung in der Regel mehrere Anträge bei mehreren Stellen brauchen.

Was sich 2026 nicht geändert hat

  • iSFP-Bonus bleibt: 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung auf BEG-EM-Einzelmaßnahmen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und die Maßnahme darin enthalten ist.
  • Beratungspflicht vor Heizungstausch bleibt: Vor jedem Heizungstausch ist eine Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten zwingend vorgesehen.
  • Antrag vor Auftrag: BAFA-Förderungen müssen vor Beauftragung eines Handwerkers gestellt werden. Ein einziger unterschriebener Auftrag vor dem Antrag kann die Förderung kosten.

Was Sie konkret tun sollten

Wenn Sie 2026 sanieren möchten, ist die typische Reihenfolge:

  1. Erstgespräch mit Energie-Effizienz-Experte – ca. 20 Minuten, kostenfrei. Klärt, welche Maßnahme den größten Hebel hat und welche Förderung Sie nutzen können.
  2. BAFA-Energieberatung (EBW) oder iSFP beantragen – Voraussetzung für den 5 %-Bonus auf spätere Einzelmaßnahmen. Das BAFA fördert die Beratung selbst mit 50 % (bis zu festen Höchstgrenzen).
  3. Sanierungsfahrplan abwarten – Der iSFP zeigt Ihnen die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge.
  4. Einzelmaßnahmen-Anträge stellen – BAFA-Anträge für Dämmung/Fenster/Lüftung vor der Beauftragung, KfW-Antrag für Heizungstausch vor dem Vertrag mit dem Heizungsbauer.
  5. Umsetzung und Nachweise – Der Energie-Effizienz-Experte erstellt Fachunternehmer- bestätigungen und den Verwendungsnachweis nach Umsetzung.

Häufige Fehler, die wir 2025 oft gesehen haben

  • Vertrag vor Antrag: Eigentümer unterschreiben den Heizungsbauer-Vertrag, bevor der KfW-Antrag gestellt ist. Bestätigung zum Antrag (BzA) anschließend nicht mehr möglich – Förderung weg.
  • Verbrauchsausweis statt Bedarfsausweis: Beim Verkauf eines Altbaus ist häufig ein Bedarfsausweis Pflicht – ein Verbrauchsausweis wird vom Notar abgelehnt.
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren A statt B: Verfahren A ist seit 2022 nicht mehr ausreichend für die BEG-Förderung der Heizungsoptimierung.

Fazit

Förderung 2026 funktioniert nach wie vor – aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt. Wer plant zu sanieren, sollte vor dem ersten Handwerker-Termin einmal mit einem Energie-Effizienz-Experten gesprochen haben. Das Erstgespräch kostet nichts und entscheidet oft über mehrere tausend Euro Förderung.

Wenn Sie in Lampertheim, Bensheim, Heppenheim, Mannheim, Worms, Heidelberg, Weinheim oder Viernheim sanieren möchten, melden Sie sich gerne – ein kurzer Anruf reicht, um einzuordnen, welche Beratung für Ihr Vorhaben passt.

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